Trockenzuckerung:
Zucker darf beim "Aufbessern" nur im Traubenmost, nicht aber in Wasser (Naßzuckerung) aufgelöst werden.
zur Startseite von
Weinglossar.com
Empfehlenswerte Webseiten:
Wein kaufen Weine
Geschenke Geburtstagsgeschenk kaufen
Weihnachtsgeschenke Weihnachtsgeschenk Österreich
Rotwein
Spielzeug
Webhosting Webdesign
Geschenke